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Mittwoch, 24. August 2016, 13:24

Acura Scheinwerfer TÜV & Frage

Wer von euch hat einen acura und musste diese nicht umbauen? Ich selber habe vor 3 jahren einen acura mit acura scheinwerfer aus DE nach AT importiert und der wagen hatte DE papiere und obwohl der techniker bei der landesregierung in oberösterreich die acura scheinwerfer gesehen hat und auch bei der lichtüberprüfung den lichtkegel gesehen hat, habe ich das auto genehmigt bekommen.

Jetzt kommts. Kunde von mir kaufte sich aus AT einen acura mit acura lichter und AT papieren und die darf der nicht drin haben
versteht das wer?

Lg
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Freitag, 26. August 2016, 18:37

Da gibt's nix zu verstehen. Es ist wie es ist. In DE müssen alle Lichttechnischen Einrichtungen Bauartgenehmigt sein, sprich mit EG Prüfzeichen.
Zudem muss eine Leuchtweitenregulierung vorhanden sein, hiervon gibt es allerdings Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 70 stvzo bei Bedarf, wenn Umrüstung unverhältnismäßig oder nicht möglich wäre.

Gerader Lichtkegel wie beim Aura ist in DE erlaubt. Verboten ist nur ein Lichtkegel der nach links streut sprich vom RHD NSX.

Ich gehe stark von aus, dass bei dem Acura aus DE den du importiert hast, einfach nach der Abnahme wieder Acura Scheinwerfer verbaut worden sind oder der Prüfer hat geschlafen.

Auch was in AT erlaubt oder abgenommen ist, muss in DE nicht zwangsläufig gelten. Zudem können ja auch AT Prüfer übersehen bewusst oder auch unbewusst.

ElHeineken

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Samstag, 27. August 2016, 13:58

Korrekt. Gesetzlich ist die Situation eindeutig.
Gerüchtehalber wurden in den USA auch eine Zeit lang Scheinwerfer mit E-Zeichen verwendet. Das wäre die einzige legale Version der Geschichte (ohne Lichtgutachten) die die Situation erklären könnte.
Ich tippe von der Wahrscheinlichkeit her jedoch auch eher auf einen unaufmerksamen Prüfer.

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Sonntag, 28. August 2016, 13:20

Ich denke nicht das der prüfer unaufmerksam war, er hat gesehen das der lichtkegel gerade ist, er hatte den tester vorm scheinwerfer. Die meisten acuras fahren in europa mit den acura leuchten rum,
Imo kommts einfach nur auf den prüfer an.

Ich versuche seit 4 monaten 15 paare e4 scheinwerfer zu bestellen, mit der hoffnung das honda in produktion geht. Ich habe noch nicht mal einen linken scheinwerfer bekommen, obwohl der noch lagernd sein müsste. Den rechten gibts nicht mehr. Da bin ja mal gespannt wann ich endlich mal eine info bekomme.

Die e4 werden quasi zu gold wert.....

Ausserdem lese ich oben einen wiederspruch.

Gerader lichtkegel ist okay, aber die acuraleuchten sind nicht erlaubt? Gehts da um das e4 oder um den kegel? Wenn man trotz hondabestätigung keine lichter mehr bekommt ist das also pech. Bei oldtimern gibts auch keine ausnahme?

Ist ein glas durch einen steinschlag kaputt, dann ist der wagen mehr oder weniger unbrauchbar, da ich den nsx nicht mehr reparieren kann, weil das ersatzteil nicht mehr verfügbar ist?
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ElHeineken

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Sonntag, 28. August 2016, 14:39

Das ist leider kein Widerspruch. Gerade Lichtkegel sind erlaubt aber ein E-Zeichen brauchst man eben trotzdem (was die Acuras nicht haben).

Ausnahmen gibt es keine die mir bekannt sind, nur die Möglichkeit eines Lichtgutachtens (was man erst mal bestehen muss). Bei Oldtimern sind (zumindest in Deutschland) die Vorgaben noch strenger. Bezüglich Leuchten muss alles original sein also schon US-Scheinwerfer + Gutachten können da eine Absage fürs H-Kennzeichen bedeuten.

Das mit den Ersatzteilen ist ja leider immer so. Wenn heute die Frontscheibe platzt und es keine mehr gibt ist auch Essig..

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Sonntag, 28. August 2016, 15:03

Und ein acura als oldtimer? E4 leuchten sind da nicht original und wenn man umbauem muss auf e4, dann ists kein oldtimer mehr, weil nicht mehr original. Haha lol.

Was machst du jz konkret im deinem fall?
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greenberet

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Sonntag, 28. August 2016, 17:30

Mein US-NSX hat eine Zulassungsgenehmigung trotz Acura Scheinwerfer bekommen, als ich ihn nach Europa gebracht habe. Ich nehme an, der Prüfer hat überprüft, ob der Lichtkegel in Ordnung ist anstatt nur geschaut, ob ein E-Prüfzeichen ins Glas gegossen ist.

Es wäre echt mies, wenn der Prüfer nicht überprüfen darf, ob der Wagen alle technischen Anforderungen erfüllt sondern nur schauen soll, ob überall E-Prüfzeichen drauf sind (was bedeutet, dass ein Kollege überprüft hat, ob die technischen Anforderungen erfüllt werden). Aber diese miese Möglichkeit ist wahrscheinlich die juristische Realität. Dann muss man halt einen mündigen Prüfer finden, der überprüft, ob der Wagen in Ordnung ist und nicht nur Dienst nach Vorschrift schiebt.

ElHeineken

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Sonntag, 28. August 2016, 22:51

Was die Oldtimer angeht, da hat der Prüfer Spielraum, daher habe ich geschrieben "können eine Absage bedeuten". Das war nur um zu verdeutlichen, dass es keine simple Lösung für Oldtimer gibt (wie z.B. die Befreiung vom Abgasgutachten).

Hier noch mal der juristische Hintergrund zur Zulassung von ausländischen Fahrzeugen: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/z…zeug-richtlinie
Bei manchen Dingen gibt es Interpretationsspielraum aber die Scheinwerfer vorne gehören wohl nicht dazu.

Der TÜV muss bei einer Abnahme (wie auch beim regulären TÜV) prüfen ob der Lichtkegel in Ordnung ist. Der Scheinwerfer benötigt zusätzlich eine Typzulassung. Das einfachste hier ist ein e-Zeichen. Wenn das nicht vorliegt wird ein Lichtgutachten benötigt (das ist die offizielle Version von "ob die technischen Anforderungen erfüllt werden").

Ein Lichtgutachten leider kein Test mit dem Scheinwerferprüfgerät sondern etwas komplizierter. http://www.maxrev.de/gutachten-fuer-lich…am-kfz-t321.htm Im Link geht es primär um ausländische Rückleuchten an deutschen Kfz (die sind bei ausländischen Fahrzeugen per "in-etwa-Wirkung" möglich) aber erwähnen die generellen Ablauf und die Richtlinien.

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Freitag, 13. Januar 2017, 12:00

Wir haben nun gewissheit. Wie erwähnt habe ich im april 15 paar euro e4 scheinwerfer bestellt. Im november kamen alle 15 linke scheinwerfer. Gestern eine email von honda ...die Rechten sind nicht mehr lieferbar. Ich hab noch ein paar Rechte hier.
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