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PIT

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41

Samstag, 9. Juli 2011, 18:20

Meine neuen Felgen sind endlich da! Jetzt müssen noch die Reifen drauf.

Bilder folgen, wenn alles perfekt ist!

Gruß!

PIT

hfg

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42

Samstag, 9. Juli 2011, 21:56

wir wollen einen apetizer :D

PIT

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43

Dienstag, 27. März 2012, 11:13

Nachtrag zur Threadvervollständigung!





VA



HA



PIT

Metabro

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44

Dienstag, 27. März 2012, 15:16

Reifen

Zum Thema Reifen möcht ich noch etwas beitragen.
Fahre seit Ende letzter Saison den AD08 Neova in 215/40 /17 und 265/35 /18 und muss sagen das klebt ordentlich auf der Strasse
Hatte vorher RE050A und Goodyear Eagle F1 die sind kein vergleich dazu.
Habs auf Ebay bei EARS-motorsport bestellt
zur Laufleistung kann ich noch nichts sagen aber der Grip ist wahnsinn egal ob kalt oder warm, einziger Nachteil in 255 35 18 nicht erhältlich


hfg

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Dienstag, 27. März 2012, 15:21

@pit: sieht klasse aus
@martin: ;) gute Wahl für alle ohne deutsche Zulassungsvorschriften

räf

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Sonntag, 8. April 2012, 17:29

also hat dich der reifen nie wirklich interessiert^
er hat ne zulassung, sogar für uns!!!

und ich bin gleicher meinung. rein vom trockengrip her, fährt der ad08 dem re050 übers dach, also wie erwähnt: kein vergleich... auch der toyo r1-r fährt dem re050 übers dach!!!
grad der toyo mit seinen stahlflanken! wohl der einzigste strassenreifen mit semiunterbau... der toyo hat im vergleich zum ad08 sogar ein UTQG von 140, der advan "nur" 180...

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »räf« (8. April 2012, 18:52)


hfg

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Dienstag, 10. April 2012, 14:04

Zitat

Autoreifen-Kennzeichnung: Yokohama Advan Neova AD08

Fahrzeugtyp : PKW
Reifenserie : Sport
Jahreszeit : Sommer

Grüne Reifen : Nein
Durchmesser : 15’’, 16’’, 17’’, 18’’, 19’’
Geschwindigkeitsindex : V, W

Alle verfügbaren Dimensionen für YOKOHAMA Advan Neova AD08-Reifen anzeigen
Wo kann man Yokohama Advan Neova AD08-Reifen kaufen?

Verfügbar bei 0 Händler. Alle Shops in meiner Nähe anzeigen
...gibts (hier) nicht http://www.rezulteo-reifen.de/reifen-yok…eova-ad08-43082 http://www2.yokohama-online.com/de/tyre-products.php?g=502


toyo r1r unzulässig da kein y oder zr... http://www.toyo.de/tire/pattern/proxes-r1r

rokk

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Mittwoch, 11. April 2012, 17:39

Der Yokohama Advan Neova AD08 ist in Deutschland schon zugelassen, aber für unsere NSX mit deutscher zulassung nicht geeignet bzw. zulässig, da Speedindex W. Heinz hat da schon recht.

räf

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49

Mittwoch, 11. April 2012, 19:14

jou, den speedindex verraff ich immer...

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Donnerstag, 12. April 2012, 10:08

Der Speedindex ist egal, man muß nur bei den Armaturen ein Pickerl anbringen wo die max. Geschwindigkeit was man mit den Reifen fahren darf ersichtlich ist. ...DENN: Winterreifen gibts auch nicht immer mit der maximalen Geschw. und daher löst man das mit einem Pickerl....zumindest lernt man das bei uns in der Fahrschule!
www.atr-racing.com NSX und ITR Ersatzteile, Import Tuningteile, oem Honda Teile

hfg

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Donnerstag, 12. April 2012, 17:59

Der Speedindex ist egal, man muß nur bei den Armaturen ein Pickerl anbringen wo die max. Geschwindigkeit was man mit den Reifen fahren darf ersichtlich ist. ...DENN: Winterreifen gibts auch nicht immer mit der maximalen Geschw. und daher löst man das mit einem Pickerl....zumindest lernt man das bei uns in der Fahrschule!

das geht in deutschland nur bei winterreifen

enesix

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Donnerstag, 12. April 2012, 18:53

So wie es sich hier liest, können bei uns in D die Sommerreifen nicht mit einem " Pickerl " beschränkt werden.


Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.